Offener Brief: Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Stand vom 19.4.2023

Liebe Kolleg:innen,

Wir haben wieder mit vielen kleinen Schritten eine überfällige Reform des Verwaltungshandelns erreicht. Die Staatsregierung lenkt ein und schafft eine Ausnahmeregel: Ausnahmen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen sind beschlossen.

Staatsminister Aiwanger sieht viele kleine Gewerbetreibende von der Zurückzahlung "überfordert" und will Solo-Selbständige mit niedrigen Einnahmen entlasten.

Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung mit mehr Details und Informationen dazu finden Sie hier: https://sz.de/1.5807019 

Unternehmer:innen mit unter 25.000 Euro Jahresgewinn nach Steuern müssen zu viel erhaltene Coronahilfen nicht zurückzahlen. Damit wird nicht nur den Soloselbständigen im Kulturbereich geholfen sondern auch kleinen Handwerker:innen und mittleren Betrieben in schwierigen Situationen.

Wir dürfen stolz darauf sein, dass unsere Briefe im Verbund der Ständigen Konferenz für Kunst und Kultur (SK³) und dem Verband Freier Berufe an Staatsminister Aiwanger und an Staatsminister Blume dieses Thema auf die politische Tagesordnung gebracht haben.

Vielen Dank an Andrea Fink vom Tonkünstlerverband für ihr feinsinniges Lektorat bei unserer gemeinsamen Kommunikation.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schnurer