Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Mindesthonorare für freie Künstlerinnen und Künstler

Der BBK Bayern freut sich über die positiven Nachrichten zur Wertschätzung und Bezahlung künstlerischer Arbeit aus Mecklenburg-Vorpommern. Lesen Sie hier mehr darüber:

Auszüge aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern in dieser Sache.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt verbindliche Mindesthonorare für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei Projekten ein, die durch die Landregierung gefördert werden. Zusätzlich richtet das Kulturministerium einen neuen Förderetat innerhalb der Landeskulturförderung ein, der für die Zahlung von Ausstellungshonoraren zur Verfügung steht.

Der Leitfaden des Bundesverbandes für Bildende Künstlerinnen und Künstler (BBK), der gemeinsam mit den BBK-Landesverbänden erarbeitet wurde, enthält klare Honorarempfehlungen für Bildende KünstlerInnen. BBK-Landesverband für Mecklenburg-Vorpommern ist der Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e.V. .

„Auch der Arbeit des Künstlerbundes MV ist es zu verdanken, dass wir unserer Kulturförderung nunmehr eine verlässliche Datenbasis für Künstlerhonorare im Bereich Bildende Kunst zugrunde legen können. So sorgen wir für eine gerechte und angemessene Bezahlung im freiberuflichen Bereich in der Kunst.“, betont Landeskulturministerin Bettina Martin.

„Indem wir als Land Ausstellungshonorare als zuwendungsfähig anerkennen unterstützen wir faire Bezahlung im Kulturbetrieb.“, so Bettina Martin: „Ich bin froh, dass wir mit der neuen Kulturförderrichtlinie und den zusätzlichen Mitteln einen wichtigen Akzent setzen können. Wir werden uns auch weiter in die Debatten um die Einführung von bundesweiten Honorarempfehlungen einbringen und auf Landesebene gemeinsam mit den Verbänden und verschiedenen Interessenvertretungen hierzu weitere Schritte abstimmen.”

Mehr dazu finden Sie bei den Kolleg:innen aus Mecklenburg-Vorpommern.
https://www.kuenstlerbund-mv.org/start.html